Grundsätzliches Selbstverständnis/Leitbild der Gesamteinrichtung
In meiner lerntherapeutischen Praxis ist das Ziel die Therapie von Lese-/Rechtschreibstörung (LRS/Legasthenie), isolierter Rechtschreibstörung, Rechenstörung (Dyskalkulie) und der kombinierten Störungen schulischer Fertigkeiten als Teilleistungsschwächen in Begleitung von (drohender) seelischer Behinderung in Form sekundärer Folgeproblematiken wie beispielsweise Ängstlichkeit, Einschränkung des Selbstwerterlebens, Aggression etc.
Das Angebot richtet sich ohne Altersbeschränkung an alle von dieser Problematik betroffenen Schüler/innen ab dem Schuleintritt, wobei ein möglichst frühzeitiger Therapiebeginn die Erfolgstendenz in einigen Fällen verbessert.
Besondere Beachtung finden Hochsensibilität/-sensitivität und Hochbegabung, da sich die betroffenen Kinder/Jugendlichen in einer spezifischen Situation nicht nur, aber besonders im schulischen Kontext befinden.
Meine Arbeitsweise basiert auf einem humanistischen Menschenbild und ist von sonderpädagogischer Professionalität geprägt, da ich grundständig an der Universität ausgebildete Diplom-Sonderpädagogin bin und auch begleitend Methodik und Didaktik der Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik an der Förderschule studiert habe, wodurch eine hohe Akzeptanz der spezifischen Problematiken und Individualität des/der einzelnen Schülers/in gegeben ist – dem sonderpädagogischem Leitbild folgend: „Jeder Mensch ist anders.“
Es finden ausschließlich Einzeltherapien statt, da so ein Höchstmaß an Ausdifferenzierung erreicht werden kann und keinerlei Konkurrenzsituationen auftreten können, die sich bei Lernschwächen/-blockaden hochgradig kontraproduktiv auswirken.
Therapiert wird nach einem integrativen Konzept, welches nachstehend umrissen ist.
In der Kurzfassung dieses Kapitels ist es unvermeidbar, dass sich meine Leistung nicht vollständig erfassen lässt, sodass hier obenstehend nur ein Minimalüberblick zusammengefasst wird. Ich ergänze diese Übersicht der vorgegebenen Gliederung untenstehend und in den Fallbeispielen 1-3 (s. Menüpunkt „beispielhafte Falldokumentationen“ unter „Therapien“).
Ausgangspunkt für die therapeutische Vorgehensweise ist die Beobachtung, dass Teilleistungstörungen und Verhaltensauffälligkeiten (aggressives Verhalten, Leistungsverweigerung, manifeste Versagensängste, psychosomatische Erkrankungen etc.) oftmals in Abhängigkeit voneinander auftreten, und ihnen am effektivsten im Rahmen einer ganzheitlichen Förderung nach förderdiagnostischen Gesichtspunkten entgegengewirkt werden kann.
Die systematische Übungsbehandlung des Lesens, Rechtschreibens bzw. Rechnens wird mit Elementen verschiedener verhaltenstherapeutischer Maßnahmen und Lernförderprogramme (Spiel- und Bewegungstherapie, Motopädagogik, psychomotorisches Training, Entspannungstechniken, Wahrnehmungs- und Konzentrationstraining) zu einem individuellen Förderplan zusammengestellt, dessen Effektivität in Zusammenarbeit mit den Eltern, Kindern, Lehrer/innen und schlussendlich vornehmlich durch die fallverantwortlichen Fachkräften sowie Kinder- und Jugendpsychiater/innen bzw. -psycholog/innen beständig überprüft und welcher gegebenenfalls modifiziert wird (förderdiagnostischer Prozess).
Die ganzheitliche Sichtweise des Menschen bedingt, dass kognitiven und emotionalen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen gleiche Wichtigkeit beigemessen werden.
Die Vernetzung mit den Sorgeberechtigten und Lehrer/innen ist aus systemischer Sicht unerlässlich.
Um mein Vorgehen im Detail kennen zu lernen und in Gänze erfassen zu können, habe ich ergänzend zu den folgenden umfassenden Beschreibungen ergänzend repräsentative anonymisierte Fallbeispiele in Form der erfolgten Dokumentation für den öffentlichen Träger als Anlagen verfügbar → Fallbeispiele 1-3 (s. Menü)
Rechtsgrundlage der Leistungen nach SGB VIII
a) Rechtsgrundlage des Leistungsangebotes ist der § 35a SGB VIII.
b) Rechtsgrundlage des Leistungsangebotes ist der § 41 SGB VIII in Ausgestaltung von § 35a SGB VIII.
Konzeptionelle Grundlagen
Vorab ist vorgabengemäß darauf Bezug zu nehmen, dass Teilleistungsstörungen eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben der Gesellschaft zur Folge haben (können).
Lesen, Schreiben und Rechnen sind elementare Kulturtechniken, die es zu erwerben notwendig ist, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Vor allem das sinnentnehmende Lesen ist zur Informationsaufnahme von größter Bedeutung.
Ein mangelndes Leseverständnis führt dazu, sich nicht uneingeschränkt (u. a. autodidaktisch) Wissen aneignen zu können.
Auch eine isolierte Rechtschreibstörung kann eine (drohende) seelische Behinderung nach sich ziehen, die zu einer Teilhabebeeinträchtigung führen kann, weil in der derzeitigen Gesellschaft noch immer hoher Wert auf die Kulturtechnik des Rechtschreibens gelegt wird.
Eine fehlerhafte Rechtschreibung wird oft fälschlich mit Dummheit gleichgesetzt. Diese indifferente Sichtweise tritt besonders häufig bei Arbeitgeber/innen auf, die Absolvent/innen mit mittleren Bildungsabschluss einstellen.
Durch diese ungerechtfertigte Abwertung haben die Betroffenen ein erhöhtes Risiko, trotz ihrer kognitiven Fähigkeiten in den Niedriglohnsektor oder gar die Beschäftigungslosigkeit abzugleiten.
Schlimmstenfalls droht Analphabetismus.
Von Dyskalkulie betroffene Menschen laufen Gefahr, ihre privaten monetären Belange nicht selbstständig regeln lernen zu können, im Geschäftsleben betrogen zu werden und vornehmlich ggf. in Überschuldung abzurutschen. Auch ihnen bleiben beruflich viele Türen verschlossen, wenn sie keine hinreichende Unterstützung erhalten.
Im Gesamtbild zeigt sich die Teilhabebeeinträchtigung darin, dass aufgrund der Teilleistungsstörung/en adäquater Schulerfolg erschwert ist, wodurch sowohl internalisierenden als auch externalisierenden Verhaltensauffälligkeiten mit Krankheitswert (seelischen Behinderungen) Vorschub geleistet ist.
Zwar ist die Teilhabebeeinträchtigung nicht absolut messbar, aber projektiv durch Fragebogen ermittelbar.
Bei Minderjährigen werden als Maß der seelischen Gesundheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vornehmlich die Aspekte Beziehungsqualität & Kommunikation, Einbindung & Stellung in der Familie & Schule, Interaktion mit der Peergroup & ggf. im Verein sowie Freizeitgestaltung, Selbstfürsorge & Alltagsbewältigung und Lernen & Leistung herangezogen.
In meinen Therapien wirke ich den skizzierten Risiken vornehmlich zwar dadurch entgegen, dass eine durch systematisches Symptomtraining verbesserte Teilleistung zu einer höheren Selbstwirksamkeit und positiveren Fremdbewertung führt, durch die späterhin das Selbstwertgefühl steigt, aber von ebenso großer Bedeutung ist das lerntherapeutische Gespräch, um einen gelasseneren Umgang mit der/den Teilleistungsstörung/en zu erlangen.
Die ganzheitliche Sichtweise des Menschen, der als Einheit von Physis, Kognition und Emotion in verschiedenen Systemen agiert, bedingt die Vernetzung von symptomspezifischem Training mit verhaltensmodifikatorischen Elementen sowie aufdeckenden Beratungsgesprächen für die und mit den Kindern/Jugendlichen und ihre/n Sorgeberechtigten.
Hierbei ist stets zu beachten, dass im Sinne des Kindeswohls das Kind bzw. der/die Jugendliche im Fokus des Interesses stehen muss und die Beratungssituationen nicht zu einer Bühne des Selbstdarstellungsbedürfnisses der beteiligten Erwachsenen werden darf.
Die Sorgen und Nöte der Sorgeberechtigten werden hier aber durchaus auch aufgegriffen, weil dem systemischen Weltbild folgend die psychische Gesundheit der Erwachsenen, die mit dem Kind/Jugendlichen umgehen, wichtig für ein gelingendes Familienleben ist. Ich prüfe aber beständig, ob den Sorgeberechtigten flankierend eine Erziehungsberatung und/oder eigenständige Psychotherapie anzuraten sein könnte, und gebe bei Bedarf entsprechende Empfehlungen.
Denn ein beschädigtes Familiengefüge erhöht das Risiko der Teilhabebeeinträchtigung durch die Teilleistungsstörung/en erheblich.
Die Sorgeberechtigten können zu Beginn j e d e r Therapie-Einheit (TE) – auch ohne vorherige Anmeldung – ein Gespräch mit mir führen.
Zudem können telefonische Gesprächstermine oder Gespräche vor Ort außerhalb der TE des Kindes/Jugendlichen vereinbart werden. E-Mails und WhatsApps sowie SMS sind in diesem Kontext als hilfreiche Kommunikationsmittel zu nennen. Die Sorgeberechtigten und Lehrer/innen erhalten im Rahmen der Therapie meine mobile Telefonnummer.
Das Beschwerdemanagement enthält ergo keinerlei Zugangshürde, zumal ich selbst beständig nachfrage, wie es um Erfolg außerhalb des therapeutischen Settings und die Zufriedenheit steht.
In diesen hier dargelegten notwendigkeitsbegründenden Kontext eingebunden wende ich mich nachfolgend der detaillierten Beschreibung der verschiedenen Therapieformen zu.
Die ganzheitliche Sichtweise des Menschen bedingt, dass kognitiven und emotionalen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen gleiche Wichtigkeit beigemessen werden.
Die genannten Elemente der Therapien werden niemals isoliert angewandt (AVWM S 3-Leitlinien).
Die Förderungen gliedern sich je nach Bedarf in verschiedene Abschnitte unterschiedlicher Schwerpunkte (bspw. vorerst Abbau von Aggressionen durch verhaltenstherapeutische Intervention: nicht isolierte Elemente der Spiel- und Maltherapie, Entspannungsverfahren und hiernach auf der Basis eines Vertrauen des Kindes in die Einrichtung und Zunahme psychischer Ausgeglichenheit Hinführung zur Legasthenie/LRS- bzw. Dyskalkulieförderung und zum Konzentrationstraining).
Oder es wird bereits zu Beginn ein mehrteiliges Programm erarbeitet, in dem alle Elemente gleichzeitig zusammenwirken (bspw. Abbau von Versagensängsten durch Entspannungsverfahren bei gleichzeitiger Ausrichtung auf die Förderung im schriftsprachlichen Bereich).
Es zeichnet sich eine generelle Tendenz zur Phasenbildung ab, auch wenn eine parallele Ausrichtung der Elemente im Voraus festgelegt wurde, da stets e i n Defizit im Vordergrund steht, wobei allerdings alle Elemente, wenn auch reduziert, zusätzlich herangezogen werden.
Grundsätzlich verlaufen die Therapien flexibel an den situativen und individuellen Bedingungen des Kindes orientiert.
Legasthenie/LRS und Dyskalkulie sind bisweilen nur vorübergehende Wachstums- oder Entwicklungsverzögerungen, aber auch dann therapiebedürftige Teilleistungsstörungen verschiedener Ausprägung.
Diese können sinnvoll nur in individuell abgestimmten Einzelförderungen, die an den speziellen persönlichen Schwachstellen und Stärken des Kindes ansetzen, behoben werden. In Einzelförderungen wird maximale Effektivität erreicht.
Zusammenfassend ist das zentrale Moment in diesem Konzept die gleichzeitige Behandlung von Legasthenie (LRS) oder Dyskalkulie und der seelischen Sekundärproblematik mit der Zielsetzung, den Wirkkreislauf („Teufelskreis“) zu unterbrechen. Das Kind profitiert von der Legasthenie (LRS)/Dyskalkulie-Therapie auch im Hinblick auf seine gesamte Persönlichkeitsentfaltung sowie auf seinen Lernerfolg in den anderen Schulfächern.
Anschließend sind nach den Definitionen der Syndrome jeweils die inhaltlichen Elemente der Legasthenie (LRS)- und der Dyskalkulie-Therapie sowie der Therapie bei umschriebenen Störungen schulischer Fertigkeiten im Überblick aufgeführt.
Legasthenie/LRS-Therapie – ICD F81.0/F81.1
Definition & Abgenzung F81.0
In nachstehender Form ist die Lese- und Rechtschreibschwäche auf
http://www.icd-code.de/icd/code/F81.0.html beschrieben. Es wurden seitens der Verfasserin das Format des Zitats verändert und die Abkürzungen ausgeschrieben:
“Das Hauptmerkmal ist eine umschriebene und bedeutsame Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten, die nicht allein durch das Entwicklungsalter, Visusprobleme oder unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Leseverständnis, die Fähigkeit, gelesene Worte wieder zu erkennen, vorzulesen und Leistungen, für welche Lesefähigkeit nötig ist, können sämtlich betroffen sein. Bei umschriebenen Lesestörungen sind Rechtschreibstörungen häufig und persistieren oft bis in die Adoleszenz, auch wenn einige Fortschritte im Lesen gemacht werden. Umschriebenen Entwicklungsstörungen des Lesens gehen Entwicklungsstörungen des Sprechens oder der Sprache voraus. Während der Schulzeit sind begleitende Störungen im emotionalen und Verhaltensbereich häufig.
Inklusive: Entwicklungsdyslexie, Umschriebene Lesestörung, Leserückstand
Exklusive: Alexie o.n.A. (R48.0), Dyslexie o.n.A. (R48.0) und Leseverzögerung infolge emotionaler Störung (F93.-)“
Quelle: http://www.icd-code.de/icd/code/F81.0.html
Therapie bei F81.0
Grundlegend für jedweden Therapieerfolg ist es, im systematischen symptomspezifischen Training dem Stufenmodell der deutschen Rechtschreibung zu folgen.
Zuerst müssen visuelle und auditive Wahrnehmungs- und verarbeitungsschwierigkeiten ausgeräumt werden, bevor die Automatisierung der Phonem-Graphem-Zuordnung beginnen kann. Die isolierte Therapie einer potentiellen visuellen Schwäche oder AVWS ist aber unzureichend (s. Leitlinie S 3, Register-Nr. 028-044).
Hierzu ist im ersten Schritt lediglich die lauttreue Pilotsprache zu vermitteln.
Etliche Kinder und auch sogar noch Jugendliche haben das Problem, dass sie durch die umstrittene Lehrmethode “Schreiben nach Gehör” aufgrund ihrer Wahrnehmungsbeeinträchtigung bereits in diesem Wortfeld, in dem keine Rechtschreibregeln benötigt werden und keine Ausnahmeschreibweisen vorkommen, ein großes Repertoire an Falschschreibungen internalisiert haben. Bisweilen ist die simple Phonem-Graphem-Zuordnung fehlerhaft.
Sind diese Grundlagen geschaffen, was oft lange Zeit in Anspruch nimmt, da das menschliche Gehirn nicht leicht falsch gespeichertes Wissen umlernen kann (Exstinktion) – inbesondere bei Vorliegen einer Teilleistungsstörung – wird das Training der regelhaften Rechtschreibung begonnen (Rechtschreibregeltraining).
Das Lesetraining findet simultan statt, da die Automatisierung der Phonem-Graphem-Zuordnung und Erweiterung des bei F81.1 eingeschränkten Arbeitsgedächtnisses u. a. durch ein psycholinguistisches Lese-/Rechtschreibtraining vermittelt wird.
Zudem finden im Lesetraining modifizierte Elemente des variablen Lesen und nach Ott ihren Einsatz sowie die blitzschnelle Worterkennung.
Es ist unerlässlich, im Rahmen der Kooperation die Lehrer/innen darauf hinzuweisen, dass lautes Vorlesen lediglich ein Prüfungselement sein kann, das nichts über die Ausprägung des Leistungstandes des sinnentnehmenden Lesens aussagt. Es ist zudem ungeeignet, um den Schulerfolg zu messen, da es nicht Sinn und Zweck der allgemeinbildenden Schulen ist, Nachrichtensprecher/innen u. ä. auszubilden. Leseschwache Schüler/innen werden durch das Instrument des lauten Vorlesens vor der Klasse oftmals in seelische Nöte gebracht, die es unbedingt zu vermeiden gilt.
Um die grundlegenden Prinzipien unserer Schriftsprache umfassend herauszuarbeiten, indem also Laut-Buchstaben-Zuordnungen ausführlich verfestigt, Laut- und Buchstabendifferenzierung trainiert und besonders häufige individuelle Rechtschreibfehler durch Wortbildtraining aufgearbeitet werden, ist das Konzept ergänzt durch gezieltes Regeltraining, Grammatik- und Ausdrucksschulung.
Besonders für die Groß- und Kleinschreibung sowie Kommaregelungen ist grammatisches Verständnis unerlässlich. Hierfür bedarf es zudem eines Sprachgefühls.
Wortschatzarbeit, um die Struktur der deutschen Sprache verstehen zu können und Erleichterung durch Kategorisierungen zu erlangen sowie systematische Leseförderung mit niedrigschwelligem Einstieg und hohem Motivationsgehalt sind unverzichtbar.
Wichtig ist das kleinschrittige systematische Vorgehen.
Hierzu werden auch elektronisch unterstützte Therapiematerialien/-gerätschaften eingesetzt: Hörwahrnehmungs-/verarbeitungstrainer, Blendenbrille).
Die möglichen Elemente einer individualisierten Legasthenie/LRS-Therapie je nach individuellem Leistungsstand und Bedarf liste ich nachstehend auf.
Die Aufstellung ist weder chronologisch noch nach Schwierigkeitsgrad sortiert.
Um die innere Logik meiner Lerntherapien bei Legasthenie/LRS zu druchdringen, lesen Sie bitte Fallbeispiel 1.
Im Überblick:
- detaillierte Fehleranalyse, u. a. weil die Kinder- und Jugendpsychiater/innen bzw. -psycholog/innen bedauerlicherweise die in ihren Praxen ausgefüllten normierten Testbogen nicht in Kopie an mich weiterreichen
- Prozessanalyse
- psychomotorische Förderung
- Verhaltensmodifikation
- Wahrnehmungsförderung im auditiven, visuellen und taktilen Bereich (nicht isoliert)
- Therapieausrichtung auf Lerntypen
- Konzentrationsförderung
- Entspannungstechniken (Atemtherapie, Progressive Muskel-entspannung nach Jacobsen)
- Auflösung von Lernblockaden
- Funktionstraining (nicht isoliert)
- Spezielle Förderung im Bereich der Schriftsprache
- Ausbildung der Sinnessysteme (nicht isoliert)
- Erarbeitung der Grundvoraussetzungen zum Schriftspracherwerb
- Grob- und Feingliederungstraining (nicht isoliert)
- Orientierungsübungen (nicht isoliert)
- Differenzierungsübungen
- Regelbereichstraining (Rechtschreibregeln)
- Training nach Reuter-Liehr
- Marburger Rechtschreibtraining
- Blitzschnelle Worterkennung
- IntraAct
- Wortbildtraining für Ausnahmeschreibweisen
- Prävention und Reduktion von Misserfolgsängsten
- Hilfe für sinistrad-orientierte Menschen in unserer dextrad-orientierten Kultur (Auflösung von Koordinierungskrisen)
- grob- und feinmotorisches Training (nicht isoliert)
- Kieler Leseaufbau
- Bildern Informationen entnehmen (nicht isoliert)
- Symbole und Signale erkennen
- Beziehungen zu Bildzeichen und graphischen Zeichen entwickeln
- Verlautung von Schrift
- Laute und Buchstaben kennen und über sie verfügen
- Lautanalyse
- (elektronisch gesteuertes) Hörwahrnehmungs-/ verarbeitungstraining
- Training von Buchstaben und Lauten
- Synthese sprachlicher Einheiten
- Lesefertigkeit
- Klanggestalten erfassen: Training des rhythmischen Erfassens und Bildens
- Leseverständnis
- Kooperation mit Erziehungsberechtigten und Schule durch persönliche Gespräche vor Ort (auch bedarfsabhängig in den Schulen), Telefonate, E-Mails und kurzfristiges Abstimmen via WhatsApp, SMS)
- Beratung bzgl. der Durch- und Umsetzung eines Nachteilsausgleichs
Ein repräsentatives ausführliches anonymisiertes Fallbeispiel finden Sie im Menü. → Fallbeispiel 1
Definition & Abgrenzung F81.1
In nachstehender Form ist die isolierte Rechtschreibschwäche auf http://www.icd-code.de/icd/code/F81.0.html beschrieben. Es wurden seitens der Verfasserin das Format des Zitats verändert und die Abkürzungen ausgeschrieben:
„Es handelt sich um eine Störung, deren Hauptmerkmal in einer umschriebenen und bedeutsamen Beeinträchtigung der Entwicklung von Rechtschreibfertigkeiten besteht, ohne Vorgeschichte einer Lesestörung. Sie ist nicht allein durch ein zu niedriges Intelligenzalter, durch Visusprobleme oder unangemessene Beschulung erklärbar. Die Fähigkeiten, mündlich zu buchstabieren und Wörter korrekt zu schreiben, sind beide betroffen. |
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Inklusive: Umschriebene Verzögerung der Rechtschreibfähigkeit (ohne Lesestörung) |
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Exklusive: Agraphie o.n.A. (R48.8), Rechtschreibschwierigkeiten: durch inadäquaten Unterricht (Z55), Rechtschreibschwierigkeiten: mit Lesestörung (F81.0)“
Quelle:http://www.icd-code.de/icd/code/F81.0.html
Therapie bei F81.1
Die Therapie der isolierten Rechtschreibschwäche folgt in ihrem Aufbau weitgehend dem Konzept für die Therapie einer Lese-/Rechtschreibschwäche.
Denn auch hier ist das Stufenmodell der deutschen Rechtschreibung grundlegend zu beachten.
Zu Beginn müssen die Wahrnehmungskanäle gesichert bzw. trainiert werden.
Zu überprüfen ist wie bei F81.0 ferner zuerst, ob die lauttreue Pilotsprache beherrscht wird. Gegebenenfalls sind Phonem-Graphem-Zuordnung anzubahnen bzw. zu verfestigen.
Hernach kann das regelgeleitete Rechtschreibtraining beginnen.
Zur Besserung Lesbarkeit ohne fortwährende Wiederholungen möchte ich Sie hier auf das vorhergehende Kapitel zurückverweisen.
Die Rechtschreibförderung entspricht bis auf die o. g. Angaben zur Förderung der reinen Leseleistung symptomspezifisch und auch auf psychologischer Ebene der Therapie bei Lese- und Rechtschreibstörung.
In meiner Praxis ist die isolierte Rechtschreibschwäche bislang selten aufgetreten.
Im Fallbeispiel 1 finden Sie die repräsentative ausführliche Dokumentation eines anonymisierten Fallbeispiels für Legasthenie/LRS, welches – um das Lesetraining u. a. nach der Methode des Variablen Lesen reduziert – als Training bei isolierter Rechtschreibschwäche gilt.
Dyskalkulie-Therapie – ICD F81.2
Definition & Abgrenzung F 81.2
ICD-Bezeichnung: Rechenstörung: In nachstehender Form ist die Rechenstörung auf http://www.icd-code.de/icd/code/F81.0.html beschrieben. Es wurden seitens der Verfasserin das Format des Zitats verändert und die Abkürzungen ausgeschrieben:
“Diese Störung besteht in einer umschriebenen Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden.
Inklusive: Entwicklungsbedingtes Gerstmann-Syndrom, Entwicklungsstörung des Rechnens, Entwicklungs-Akalkulie
Exklusive: Akalkulie o.n.A. (R48.8), Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten (F81.3), Rechenschwierigkeiten, hauptsächlich durch inadäquaten Unterricht (Z55)“
Quelle:http://www.icd-code.de/icd/code/F81.0.html
Therapie bei F81.2
Hier nenne ich aufzählend zum schnellen Überblick die in der Dyskalkulie-Therapie verwendeten Elemente. Eine detaillierte Fallbeschreibung finden Sie bitte in Fallbeispiel 2.
Es wird verschiedenes Anschauungsmaterial verwendet, welches auch haptisch erfahren werden kann, um eine Mengen- und Zahlvorstellung aufzubauen, sowie anschaulich zerlegend rechnen lernen zu können (z. B. nach Montessori, Rechenzug, Organza-Säckchen-Rechenmaschine, Rechentreppe, diverses Material zur Veranschaulichung von Sachaufgaben, Hohlmaße, etc.)
Auf den ersten Blick mag es irritieren, dass sich auch Elemente aus der Lese-/Rechtschreibförderung in der nachstehenden Auflistung finden. Zum besseren Verständnis sei deswegen auf die Tatsache verwiesen, dass sich häufig als Ursache einer Rechenstörung eine „Ziffern-Blindheit“, wie sie ihr Pendant in der legasthenen „Buchstaben-Blindheit“ findet, zeigt.
Die Betroffenen (Legastheniker/innen und Dyskalkuliker/innen) können Buchstaben als verschriftete Phoneme bzw. Ziffern als Repräsentanten von Zahlen, die Mengen bezeichnen, nicht vor ihrem geistigen Auge visualisieren. Betroffene berichten oft davon, dass sie nur etwas wie eine Gardine sehen, wenn sie versuchen, sich Buchstaben/Ziffern vorzustellen.
Deswegen ist für Dyskalkuliker/innen die Arbeit mit Mengenbildern in ihrer Verknüpfung mit Zahlzeichen automatisierend sehr wichtig.
Zuerst wird informell ein Leistungsprofil anhand der Auswertung von Schulunterlagen und Hausaufgaben sowie mit Hilfe verschiedener therapeutischer Beobachtungssituationen erstellt.
Nachdem eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung aufgebaut wurde, in der informell förderdiagnostisch gearbeitet wurde, wird eine detaillierte Fehleranalyse mit einem normierten Rechenleistungstest (u. a. ZAREKI, MATH 5/6) durchgeführt.
Es ist ungünstig und beslastend für die Kinder/Jugendlichen, dass die Kinder- und Jugendpsychiater/innen und -psychologen/innen ihre von den Kindern/Jugendlichen ausgefüllten Testbogen nicht an mich weiterleiten.
Die möglichen Elemente einer individualisierten Dyskalkulie-Therapie je nach individuellem Leistungsstand und Bedarf finden Sie nachstehend aufgelistet.
Die Aufstellung ist weder chronologisch noch nach Schwierigkeitsgrad sortiert.
Um die innere Logik meiner Rechenschwäche-Therapien zu durchdringen, lesen Sie bitte unbedingt Fallbeispiel 2.
Therapie-Elemente (F81.2)
- förderdiagnostische Prozessanalyse
- psychomotorische Förderung (nicht isoliert)
- Verhaltensmodifikation
- Wahrnehmungsförderung: auditiv, visuell und taktil (nicht isoliert)
- Therapieausrichtung auf Lerntypen
- Konzentrationsförderung (nicht isoliert)
- Entspannungstechniken (nicht isoliert)
- Auflösung von Lernblockaden
- Prävention und Reduktion von Misserfolgsängsten
- Hilfe für sinistrad-orientierte Menschen in unserer dexrad-orientierten Kultur (Auflösung von Koordinierungskrisen)
- grob- und feinmotorisches Training (nicht isoliert)
- Erfahrungen mit Räumen machen, sich in Räumen orientieren
- Auflösung von Orientierungskrisen
- Differenzierungsübungen
- visuelle Durchgliederungsübungen (nicht isoliert)
- optisch-motorische Koordination verstärken (nicht isoliert)
- graphomotorische Bewegungen mit den Augen steuern
- Training der Formkonstanz
- Größen bemerken, vergleichen und abschätzen
- Mengen differenzieren
- Elemente zu einer Menge zusammenfassen
- Mengenerhalt in verschiedenen Räumen
- Mengen auflösen und neu bilden
- Teilmengen
- Mengen nach Qualitäten ordnen
- Raum-Lage-Koordination
- Richtungen
- Zahlbegriff
- Zahlwörter und Zählreihen wahrnehmen
- Zahlwörter und Zahlzeichen zuordnen
- 1×1-Reihen und Quadratzahlen visualisieren
- Zähleinheiten und Zählrhythmus erleben und erkennen
- Objekte zuordnend zählen
- Zahlaspekte
- Korrespondierende (Eins-zu-Eins-) Zuordnung
- Partner-Zahlen-Training/Zehnerzahlzerlegung
- Grundrechenarten
- Rechnen mit Einheiten
- Rechenalgorithmen verstehen und anwenden lernen
- Abbau von Ähnlichkeitsassoziationen
- Strategien erarbeiten
- Sachaufgaben handelnd nachstellen (Rollenspiel, ikonische Ebene)
- Veranschaulichung negativer Zahlen
- Veranschaulichung der (Dezimal-) Bruchrechnung
- ggf. Prozentrechnung und Gleichungsgssysteme
- Kooperation mit Erziehungsberechtigten und Schule durch persönliche Gespräche vor Ort (auch bedarfsabhängig in den Schulen), Telefonate, E-Mails und kurzfristiges Abstimmen via WhatsApp, SMS)
- Beratung bzgl. der Durch- und Umsetzung eines Nachteilsausgleichs
Bitte lesen Sie für einen umfassenden Einblick in die Verknüpfung der Aspekte des Rechentrainings mit sozial-emotionalen Entwicklungsmomenten die für eine fallverantwortliche Fachkraft erstellte und anonymisierte Fall-Dokumentation in Fallbeispiel 2.
Therapie bei Störungen schulischer Fertigkeiten – ICD 81.3
Definition & Abgrenzung F81.3
In nachstehender Form sind die kombinierten Störungen schulischer Fertigkeiten auf http://www.icd-code.de/icd/code/F81.0.html beschrieben. Es wurden seitens der Verfasserin das Format des Zitats verändert und die Abkürzungen ausgeschrieben:
“Dies ist eine schlecht definierte Restkategorie für Störungen mit deutlicher Beeinträchtigung der Rechen-, der Lese- und der Rechtschreibfähigkeiten. Die Störung ist jedoch nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar. Sie soll für Störungen verwendet werden, die die Kriterien für F81.2 und F81.0 oder F81.1 erfüllen.
Therapie bei F81.3
Die Therapiegestaltung bei den kombinierten Störungen schulischer Fertigkeiten folgt in ihren Grundsätzen der Verknüpfung von symp-tomspezifischem systematischem Lese-/Rechtschreib- und Rechentraining derjenigen, wie ich sie in den Unterpunkten der Kapitel 5.3. und 5.4. nebst Unterkapiteln dargelegt habe.
Es müssen bitte die beispielhaften Falldokumentationen miteinbezogen werden, damit sich ein logisch-stringentes umfassendes Bild ergibt. → Fallbeispiele 1-3
Da Kinder und Jugendliche, die mit der Diagnose F81.3. vorgestellt werden, häufig auch von AD(H)S betroffen sind bzw. eine Aufmerksamkeitsstörung (z. B. F90.0, F98.8) haben, muss beständig in der Qualitätsüberwachung beobachtet werden, ob weitere Hilfen nach SGB V (bspw. Ergotherapie) flankierend in Anspruch genommen werden müssen oder bisweilen auch vor Fortsetzung der Lerntherapie notwendig sind.
Hierzu ist neben der Kooperation mit den Sorgeberechtigten und Lehrer/innen eine engmaschige Kommunikation mit den fallverantwortlichen Fachkräften des öffentlichen Trägers und diagnostizierenden Ärzten/innen bzw. Psychologen/innen notwendig.
Neben den in den vorstehenden Kapiteln angegebenen Übungselementen wird in der Therapie der kombinierten Störungen schulischer Fertigkeiten auch die Aufmerksamkeit besonders in den Fokus gerückt (kein isoliertes Konzentrationstraining).
Es findet aber kein isoliertes Konzentrationstraining statt, da es hierfür spezielle Einrichtungen und Kostenträger gibt (z. B. im Rahmen von SGB V).
Weiterhin ist augenfällig geworden, dass viele Kinder und Jugendliche, die kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten diagnostiziert bekommen, aufgrund eines ausgeprägt bildhaften und stark divergenten und vernetzten Denkens aus dem schulischen Cluster fallen, in dem komplex-kreativen Denkprozessen vor allem in der Sekundarstufe I kaum Bedeutung zukommt, sondern der Automatisierung zu viel Raum gegeben wird.
Diese Schüler/innen zeichnen sich durch (sehr) gute Noten vor allem in Technik und späterhin auch Informatik sowie oft auch Naturwissenschaften aus, können aber aufgrund ihrer spezifischen Wahrnehmung mit den linearen Aufgaben der puren Schrift-/Rechenzeichenverarbeitung nicht adäquat zurechtkommen, weil ihnen aufgrund ihrer Teilleistungesstörungen das erforderliche Automatisierungsniveau fehlt.
Beachtenswert ist zudem besonders die Tatsache, dass bei diesen Betroffenen die Teilleistungsschwierigkeiten oft bis in die Adoleszens persistieren, ohne adäquat therapiert werden zu k ö n n e n. Die hirnbiologische Reife erscheint derartig verzögert, dass die S y s t e m a t i k des Rechtschreibens und Rechnens erst ab der Pubertät besser erfasst werden kann.
Es ist fatal, wenn die Hilfe zu früh abgebrochen wird, denn im schulischen Kontext wird das in den Jahrgängen 1-7 nicht erworbene Wissen niemals mehr nachholend vermittelt.
Hier besteht neben dem systematischen Symptomtraining sehr viel Beratungsbedarf bei Schüler/innen, Lehrer/innen und Sorgeberechtigten.
Vor allem die ersten sieben Schuljahre sind für diese Schüler/innen oft nahezu unerträglich. Es ist emotional enorm anstrengend für die ganze Familie, diesem psycho-emotionalem Druck standzuhalten.
Um eine adäquate Übersichtlichkeit meiner Leistungsbeschreibung zu gewährleisten, wiederhole ich hier nicht die Gesamtheit der Therapie-Elemente, die ich in den vorhergehenden Kapiteln für die Legasthenie-/LRS- und Dyskalkulie-Therapie aufgeführt habe, sondern bitte Sie dort entsprechend nachzulesen.
Um einen umfassenden Einblick in die Therapie bei umschriebenen Störungen schulischer Fertigkeiten zu bekommen, habe ich ein beispielhaftes dokumentiertes Fallbeispiel veröffentlicht ( → Fallbeispiel 3).
Fachliche Ausrichtung der Leistungen
Fachliche Ausrichtung
Da ich eine Einzelpraxis führe, verwende ich nachstehend nicht den Begriff Einrichtung, sondern schreibe weiterhin in der Ich-Form.
Als grundständig an der Universität ausgebildete Diplom-Sonder- pädagogin mit den Schwerpunkten Psychologie der Behinderten, Ver-haltensstörungen, Lernbehinderung und Sprachbehindertenpädagogik sowie zusätzlich im Sonderschullehramtsstudium nachgewiesener sonderpädagogischer Methodik und Didaktik in den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik an der Förderschule biete ich ein niedrigschwelliges sonderpädagogisches Therapie-Angebot.
Die systematische Übungsbehandlung in Lesen, Schreiben und/oder Rechnen wird durch das aufdeckende und entlastende lerntherapeutische Gespräch und Methoden der Verhaltensmodifikation ergänzt.
Durch diese Kombination wird sowohl teilleistungsbezogene Kompetenz erworben (verbesserte Lese-/Rechtschreib-/Rechenleistung) als auch die sekundäre Folgeproblematik (z. B. Leistungsängste, Verweigerung, Depressivität, externalisierende aversive Beeinträchtigungen des Verhaltens) abgebaut.
Verhaltensmodifikatorische Übungen und spiel-/gestalttherapeutische Sequenzen komplettieren die Therapien.
In der Beratung der Sorgeberechtigten, die aus systemischer Sicht unerlässlich ist, steht zumeist die Methode des sokratischen Geprächs im Vordergrund, um die Gefahr zu bannen, dass sich Betroffene belehrt fühlen könnten.
Zudem hat ein Wissenszuwachs, der im sokratischen Gesprächs erlangt wird, eine deutlich höhere Nachhaltigkeit.
Schwerpunktmäßig richtet sich mein Therapie-Angebot an Kinder und Jugendliche, die hochsensibel/-sensitiv und/oder hochbegabt sind, da ich bereits zu Studienzeiten, als der Forschungsschwerpunkt “Hochbegabung” noch in den Kinderschuhen steckte und “Hochsensibilität/-sensitivität” noch gar kein Gegenstand der Forschung war, auf die besondere Problemlage dieser Menschen aufmerksam geworden bin und fortwährend in diese Richtung geforscht habe.
Vordergründig betrachtet widersinnig erscheinen zwar die Minderwertigkeitskomplexe der besonders intelligenten Schüler/innen, sind aber oft ursächlich für entgleisendes Sozialverhalten.
Da die Kinder und Jugendlichen zumeist kognitiv unterfordert und/oder reizüberflutet sind und sich im Unterricht langweilen, was sie aber emotional überfordert, kommt es zu ausgelebten Aggressionen und Verweigerungsgebaren.
Dieses ist auch dadurch bedingt, dass die Asynchronität zwischen Intelligenzniveau und Teilleistung meistens deutlich höher ist als bei durchschnittlicher Intelligenz. Die sogenannte Buchstabenbindheit nämlich ist in ihrer Intensität gänzlich unabhängig von der Intelligenz.
Die hohe Diskrepanz ist für die Hochbegabten schwer auszuhalten.
Hochsensible/-sensitive nun haben per se ein erhöhtes Problembewusstsein, da sie differenzierter und mehr wahrnehmen. Zur Reizüberflutung tritt die Problematik des starken Analysierens/Grübelns.
Trifft beides zusammen, braucht es bei allen Beteiligten einen hohen Wissensstandard um das emotional-kognitive Bedingungsgefüge von Mens und Psyche der Betroffenen, damit äußerst refelektiert und feinfühlend mit diesen besonderen Menschen umgegangen wird.
Hier greift nach Offenlegung der Probematik und Verständnisbildung für/bei alle/n Beteiligten ein Training zur Impulskontrolle (u. a. Lauth-Schlottke) und Übungen zur Eigen- und Fremdwahrnehmung.
Setting und angewandte Methoden
Ich erteile ausschließlich Einzeltherapien.
Jedes andere Setting ist in Anbetracht der Problemlage meiner Patienten/innen undenkbar, da immer Konkurrenzsituationen auftreten (können), die kontraproduktiv sind.
Die Psyche der Kinder und Jugendlichen muss besonders zu Beginn der Maßnahme dadurch gestärkt werden, dass sie optimal in ihrer Individualität angenommen werden.
In einer Gruppe kann niemals hochgradig individualisert vorgegangen werden, da Kompromisse notwendig werden, Konflikte entstehen können und vornehmlich ängstlichere Kinder und Jugendliche durch potentielle negative Fremdbewertung nicht zu dem Selbstbewusstseinszuwachs gelangen, den ihnen die Lerntherapie aber bringen muss.
Mit positiviertem Selbstwerterleben werden die Kinder und Jugendlichen späterhhin angeleitet, sich den Konflikten in Schule und Gesellschaft unter wohlwollender beratender Begleitung stellen zu lernen.
Pädagogische Grundleistungen
Es findet wie vom öffentlichen Träger vorgegeben eine Therapie-Einheit (TE) wöchentlich statt.
Bisweilen werden auf etwaigen Wunsch des/der Patienten/in in besonderen Belastungssituationen des Kindes/Jugendlichen Doppel-TE zur Verfügung gestellt (z. B. vor Klassenarbeiten).
Gespräche mit den Sorgeberechtigten können zu Beginn j e d e r TE des eigenen Kindes/Jugendlichen stattfinden oder ein alternativer Zeitpunkt terminlich vereinbart werden.
Insbesondere, aber nicht nur Alleinerziehenden wird die Möglichkeit eingeräumt, sich telefonisch oder per E-Mail auszutauschen.
Zur terminlichen Absprache ist WhatsApp in diesem Zusammenhang eine segensreiche Ergänzung.
Gleiche Möglichkeiten biete ich ab Vorlage einer Schweigepflichtentbindung durch die Sorgeberechtigten auch Lehrer/innen. Oftmals aber suche ich die Lehrer/innen direkt in der Schule auf; selten sind Lehrer/innen bereit, zu mir in die Praxis zu kommen.
Konferenzen, an denen die Sorgeberechtigten, Klassen- und Fachlehrer/innen und ich “am runden Tisch” beteiligt sind, werden bei Bedarf so geplant, dass man sich zumeist in der Schule trifft. Der Organisationsaufwand besonders bei kombinierten Störungen schulischer Fertigkeiten ist sehr hoch.
Auch die Kinder/Jugendlichen können an diesen Gesprächen teilnehmen, wenn es zielführend erscheint. Unnötige Belastungen aber müssen unbedingt vermieden werden.
Ich bin bereit, an Hilfeplangesprächen im Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Hannover bei Bedarf teilzunehmen.
Mein individueller Therapie-Plan für den/die Leistungsempfänger/in wird vorgabengemäß innerhalb eines Vierteljahres nach der ersten TE auf Basis normierter Tests und informeller Diagnoseinstrumentarien sowie der KJP-Diagnose und vor allem der hilfreichen Verschriftung des Hilfeplangesprächs durch die zutändige fallverantwortliche Fachkraft des öffentlichen Trägers erstellt.
Dieser Therapieplan wird dem öffentlichen Träger unaufgefordert zugesandt.
Eine Zweitschrift des Therapieplans erhalten die Sorgeberechtigten unaufgefordert.
Ich arbeite f ö r d e r d i a g n o s t i s c h, sodass sich die Therapieziele – besonders in ihrer Reihenfolge – durch die Arbeit mit dem Kind/Jugendlichen im Laufe der Therapie ändern können, da u. a. eine enge Verknüpfung mit dem Unterrichtsgeschehen aufgebaut werden soll, sofern der Leistungsstand des Kindes/Jugendlichen dieses zulässt.
Wir sehen hier eine prozessuale Verlaufsdiagnostik.
Bei gleichwertigen Themen dürfen die Kinder/Jugendlichen die Reihenfolge mitbestimmen.
Die verschiedenen Therapieschritte werden in altersangemessener Komplexität und Sprache erklärt, sodass die Schüler/innen Sinn und Zweck der Fördermaßnahmen durchdringen können und sich nicht ausgeliefert erleben. Gleiches gilt analog für die Sorgeberechtigten.
Hinweise der Sorgeberechtigten und/oder Lehrer/innen sind sehr wichtig und werden regelmäßig eingefordert, da sich die Kinder und Jugendlichen in unterschiedlichen Systemen möglicherweise unterschiedlich verhalten und/oder andere Probleme/Defizite augenfällig werden, als im geschützten Rahmen der Eins-zu-Eins-Situation des therapeutischen Settings.
Sobald sich die 30. TE der zumeist vorerst bewilligten 40 TE nähert, berate ich mich mit den Sorgeberechtigten und Kindern/Jugendlichen, ob eine Verlängerung der Maßnahme aus deren Sicht als notwendig empfunden wird. Auch die Einschätzungen der Lehrer/innen werden hierfür herangezogen.
Sollte man gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass ein Folgeantrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden muss, berechne ich mit den Sorgenberechtigten das Datum, an dem die 35. TE stattfinden wird.
Ab der 35. TE nämlich darf gemäß der Vorgabe des öffentlichen Trägers die Verlaufsdiagnostik in der beteiligten kinder- und jugendpsychiatrischen/-psychologischen Praxis erfolgen. Da dieses Praxen am Limit ihrer Leistungsfähigkeit agieren und Terminvereinbarungen einen langen Vorlauf haben, müssen die Sorgeberechtigten dann umgehend ab der 30. TE für den Zeitraum nach der 35. TE Test-/Gesprächstermine vereinbaren.
Es sind vier bis sechs solcher Termine notwendig, und auf die Berichte ist oftmals lange zu warten.
Gleichzeitig informiere ich die Sorgeberechtigten, dass sie formlos respektive telefonisch bei der für ihr Kind/Jugendlichen fallverantwortlichen Fallkraft die Unterlagen für den Folgeantrag anfordern müssen.
Zwar wird dieses Vorgehen im HPG erläutert und in der Bewilligung schriftlich fixiert, aber die meisten Sorgeberechtigten tun sich – unabhängig vom Bildungsniveau übrigens – schwer damit, sodass ich mehrfach Unterstützung leisten muss, weil man z. B. von den beiden Fragebögen (einer aus der KJP-Praxis und ein anderer vom öffentlichen Träger) verwirrt ist etc.
Zur Qualitätsüberprüfung und erfolgskontrolle nehme ich nach der 35. TE unter Bezugnahme auf die dokumentierte Eingangs- und förderdiagnostisch vorgenommene Verlaufsdiagnostik eine Abschluss diagnostik vor und verschrifte meine Sichtweise.
Bezüglich einer etwaig notwendig werdenden Krisenintervention ist festzuhalten, dass ich (drohende) Unstimmigkeiten und Notsituationen im Umgang mit den Kindern/Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten umgehend an die zusändige fallverantwortliche Fachkraft des öffentlichen Trägers melde. Dieses stimme ich mit den Sorgeberechtigten ab, um die Persönlichkeitsrechte des/der Leistungsempfängers/in nicht zu verletzen.
Privatvertraglich ist zwischen Leistungsempfänger/in verteten durch den/die Sorgeberechtigten keine Kündigungsfrist vereinbart, sodass die Kinder und Jugendlichen im Falle eines folgenschweren kritischen Lebenseignisses in Absprache mit den Sorgeberechtigten und der fallverantwortliche Fachkraft des öffentlichen Trägers umgehend mit der Therapie pausieren können. Als Beispiel sei ein Junge angeführt, der aufgrund Mobbings in der Schule so massiv depressiv erkrankte, dass er stationär behandelt werden musste.
Ebensolches gilt für den Fall, dass bspw. eine Ergotherapie zu absolvieren ist, bevor die Lerntherapie erfolgreich fortgesetzt werden kann.
Etwaige besondere Vorkommnisse im Therapieverlauf wie unregelmäßige Teilnahme melde ich.
Maßnahmen und Instrumente des Qualitätsmanagements
Zur fortlaufenden Qualitätsentwicklung werden Kinder/Jugendliche sowie ihre Sorgeberechtigten fortlaufend zu ihrer Zufriedenheit befragt.
Die Rückmeldung durch die fallverantwortlichen Fachkräfte des öffentlichen Trägers ist zudem ein sehr wichtiges Moment der Quali- tätsüberprüfung, gibt sie im Zusammenhang mit der Verlaufsdiagnostik durch die beteiligten kinder- und jugendpsychiatrischen/-psychologischen Praxen Auskunft über die Ergebnisqualität.
Ebenso geben die Sorgeberechtigten, betroffenen Kinder/Jugendlichen und Lehrer/innen Feedback.
Hierneben gibt die Tatsache, dass ich seit Jahren als Lerntherapeutin beständig von Sorgeberechtigten, Lehrer/innen und Kinder- und Jugendpsychiater/innen sowie Kinder und Jugendpsycholog/innen persönlich weiterempfohlen werde, einen Hinweis auf die gleichbleibend hohe Qualität meines Leistungsangebots.
Die meisten Erstinteressent/innen haben über persönliche Empfehlung zu mir gefunden.
Zudem ist es ein Qualitätsbeweis, dass bereits mehrfach Geschwisterkinder bzw. Kinder aus derselben Wohngruppe bei mir zur Therapie angemeldet wurden.
Meine Warteliste ist seit Jahren kontinuierlich lang. Ich kommuniziere diesen den Interessenten/innen gegenüber deutlich und weise darauf hin, dass man sich in mehreren Therapiestätten auf die Warteliste setzen lassen muss, um zeitnah Hilfe zu bekommen.
Insgesamt ist mein gesamtes Angebot inkl. Beschwerdemanagement (s. oben) niedrigschwellig.
Mit Kindern/Jugendlichen und Sorgeberechtigten stimme ich das Therapiegeschehen kontinuierlich ab und informiere hierbei transparent und sprachlich angemessen über Sinn und Zweck des Vorgehens.
Prozessuale Elemente innerhalb der Einrichtung wie Teamsitzungen und Kooperationen zwischen Fachabteilungen (bspw. Pädagogen/innen ↔ Verwaltung, Leitung ↔ Angestellte etc.) entfallen in einem Ein-Frau-Unternehmen selbstredend, da alles in einer Hand liegt, sodass es keine Reibungsverluste gibt.
Fachberatung nehme ich im Rahmen meiner Mitgliedschaft im FIL e. V. (Verband für Integrative Lerntherapie) und BVL e. V. (Bundesverband Legasthenie/Dyskalkulie) in Anspruch. Zudem ist ein direkter Wissenaustausch mit Hochschulen gegeben (s. oben).
Da ich keine Mitarbeiter/innen beschäftige, entfallen Dienstbesprechungen, sodass es keinerlei kommunikationsbedingte Informationsverluste gibt, da ich jede/s TE/Gespräch/Verschriftung selbst übernehme und jeglicher Organisationsaufwand mir obliegt.
Dem Erhalt meines mentalen und psychischen Leistungsvermögens und einem gleichbleibend hohen Standard im Umgang mit den Kindern/Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten sowie weiteren an der Therapie systemisch Beteilligten dient die Teilnahme an regelmäßiger Supervision. Diese findet 5 x pro Kalenderjahr in jeweils 1,5 stündiger Einzelsitzung statt.
Meine fortlaufende Fortbildung ist grundsätzlich durch mein intrinsisches Interesse an wissenschaftlicher Forschung in der Neurophysiologie und -psychologie gewährleistet, da dieses den Konsum einschlägiger Fachliteratur nach sich zieht.
Die regelmäßige Recherche über wissenschaftliche Suchmaschinen auch im englischsprachigen Raum und die Vernetzung mit Universitäten (vornehmlich der LMU-München sowie Uni Leipzig und Bremen), die Forschungsschwerpunkte im Bereich der Teilleistungsschwächen haben, ist gegeben.
Zudem bin ich wie oben erwähnt Mitglied im Fachverband für Integrative Lerntherapie e. V. (FIL), der regelmäßig Fachinformationen herausgibt, Kongresse organisiert, Regionaltreffen veranstaltet und externe Fortbildungen anbietet.
Ebenso informativ ist meine Mitgliedschaft im Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Es ergibt sich insgesamt ein zeitlicher Aufwand für Fortbildung von durchschnittlich ca. 40 Zeitstunden pro Jahr.
Eine gleichbeleibend hohe Qualität bedingt zudem die förderdiagnostische Vorgehensweise dadurch, dass der Therapieplan, der in der Eingangsdiagnostik aufgestellt wird, nach jeder TE abgeglichen und gegebenenfalls modifiziert wird, indem Therapieziele in ihrer Reihenfolge umgestellt, inhaltlich verändert, hinzugefügt oder gestrichen werden. Die Kinder und Jugendlichen durchlaufen keinen vorgefertigten starren Lehrgang.
Dieser Vorgang wird handschriftlich in der physischen Akte des Kindes/Jugendlichen fixiert.
Auf dieser Basis wird die folgende TE geplant und Materialien vorbereitet.
Der fallverantwortlichen Fachkraft des öffentlichen Trägers geht innerhalb des ersten Vierteljahres ein detailliert ausformulierter Therapieplan zu, auf dessen Basis meine Leistung überprüfbar ist. Einen derartig dedizierten Bericht zu verfassen, braucht es eineinhalb bis zwei Zeitstunden.
Ab der 35. TE wird auf Basis der fortlaufend intern dokumentierten Verlaufsdiagnostik und aktuellen Abschlussdiagnostik ein Abschluss-bericht für den öffentlichen Träger verfasst, um die Qualität meiner Arbeit transparent zu machen. Hierfür werden wiederum eineinhalb bis zwei Zeitstunden benötigt.
Beide letztgenannten an den öffentlichen Träger als Instrument der Qualitätssicherung gerichteten Berichte erhalten – ebenfalls zur Qualitätsprüfung – auch die Sorgeberechtigten als Zweitschrift.
Zudem geht auf Anforderung ein weiteres Exemplar des Abschlussberichts an die beteiligten kinder- und jugendpsychiatrischen/-psychologischen Praxen. Ebenso wird mit den Kinder- und Jugendpsychi-ater/innen und -psycholog/innen bei Bedarf fernmündlich Austausch gepflegt.
Ich empfinde eine hohe Verpflichtung, meinen Patient/innen und deren Sorgeberechtigten durch mein Angebot gut zu tun, da ich mein Tun sonst ab absurdum führen würde.
Jede Fachleistungsstunde umfasst die Arbeit am/an der Leistungsempfänger/in, Kooperation mit Sorgeberechtigten, Lehrer/innen und Kinder-/Jugendpsychiater/innen/-psychologen/innnen, Dokumentation, Planung, Vorbereitung des Materials, Fortbildung, Supervision und anteilig die in den nachstehenden Kapiteln aufgeführten Tätigkeiten ohne jegliche Sachkostenpauschale.
Eine Vertretung ist selbstredend insofern u n m ö g l i c h, als aufgrund der persönlichen Arbeitsbeziehung zwischen Leistungsempfänger/in nebst Angehörigem/r/n und mir als Therapeutin, die i m m e r in engem Bezug zur Persönlichkeit des/der Therapeuten/in u n d einer aufgebauten vertrauensvollen Arbeitsbeziehung steht, mich in persona niemand vertreten kann.
Strukturelle Leistungsmerkmale
Personal
Anmeldung & Aufnahme
- Anmeldung: telefonisch, E-Mail
- Anamnesegespräch vor Ort
- nach frühestens einem Tag des Nachdenkens telefonische Rückmeldung seitens des/der Lesitungsinteressenten/in (Sorgeberechtigten)
- telefonische Vereinbarung des Therapiebeginns und Festlegung eines regelmäßigen wöchentlichen Termins
- ausführende Person: Dipl.-Päd. Friederike Ch. Andrés-Moysich
Therapien
Inhaltliches s. oben
ausführende Person: Dipl.-Päd. Friederike Ch. Andrés-Moysich
Leitung
- Kooperation mit dem öffentlichen Träger
- Koordination der Abläufe
- Qualitätsmanagement des Konzeptes
- Qualitätsmanagement der Prozesse
- Tätigkeiten zum Erhalt der Einrichtung im Außenverhältnis zum Vermieter und Handwerkersbetrieben
- Beschwerdemanagement (Struktur: s. oben)
- ausführende Person: Dipl.-Päd. Friederike Ch. Andrés-Moysich
Fachberatung
- extern: Es besteht die Möglichkeit, sich aufgrund der bestehenden Mitgliedschaften in den Fachverbänden FIL e. V. (Fachverband für Integrative Lerntherapie) und BVL e. V. (Bundesverband Legasthenie/Dyskalkulie) beraten zu lassen.
- Recherche aktueller wissenschaftlicher Forschungsergebnisse
- Kooperation mit Universitäten/Hochschulen
- Literaturrecherche (Fachzeitschriften/Bibliotheken/MetaGer)
- Vernetzung mit Kolleg/innen
- ausführende Person: Dipl.-Päd. Friederike Ch. Andrés-Moysich
Verwaltung & Buchhaltung/Controlling
- Schriftverkehr
- Kooperation mit Berufsverbänden
- Kooperation mit Berufshaftpflichtträger
- Kooperation mit Unfallversicherungsträger
- Kooperation mit Krankenversicherungsträger
- Kooperation mit Steuerbehörden
- Rechnungslegung
- Pflege der Wartungsverträge
- Kommunikation mit den Strom- und Gasanbietern
- Buchführung
- Inventur
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Kostenüberwachung
- ausführende Person: Dipl.-Päd. Friederike Ch. Andrés-Moysich
IT-Wesen
- Pflege der Website
- Hard- und Software-Beschaffung
- Einspielen von Updates
- Wartung
- stets aktualisierende Gewährleistung der Datensicherheit
- Netzwerkpflege
- Verwaltung des Internet-Zugangs
- Überwachung der Telekommunikationsmodule
- ausführende Person: Dipl.-Päd. Friederike Ch. Andrés-Moysich
Materialbeschaffung
- Inventarprüfung
- Beschaffung notwendigen Bürobedarfs
- Beschaffung von Toner für Drucker & Kopierer
- Beschaffung des Portos
- Beschaffung des Geschäftspapiers
- Beschaffung und Erneuerung der Therapiematerialien
- Beschaffung des Bewirtungsbedarfs für Leistungsempfänger/innen und Sorgeberechtigte
- Beschaffung von Reinigern, Handwaschlotion und Toilettenpapier
- ausführende Person: Dipl.-Päd. Friederike Ch. Andrés-Moysich
Sekretariat & Gästebewirtung
- Repräsentation der Praxis
- Entgegennahme der Anfragen
- Zu-/Absagen
- Zubereitung der gereichten Getränke
- Bewirtung der Schüler/innen und Sorgeberechtigten
- ausführende Person: Dipl.-Päd. Friederike Ch. Andrés-Moysich
Hausservice/-technik & Facility-Management
- Reparaturen
- Bewirtungsgeschirr spülen
- Module der EDV reinigen
- saugen und wischen
- Staub wischen
- Waschbecken und Toilette reinigen/desinfizieren
- Handtücher waschen
- Fenster putzen
- Renovierung
- ausführende Person: Dipl.-Päd. Friederike Ch. Andrés-Moysich
Räumliche Gegebenheiten/sächliche Ausstattung
Meine Praxis befindet sich in einem ansprechenden Altbau, der ge-mischt als Wohn- und Gewerbeimmobilie genutzt wird.
Die Vermieter/innen und Bewohner/innen sind kinderlieb, sodass die Heranwachsenden bereits im Treppenhaus auf eine freundliche Atmosphäre treffen.
Die Lage direkt am U-Bahn-Aufgang der hannoverschen Station “Geibelstraße” sorgt ebenso für eine gute Erreichbarkeit wie der Umstand, dass die Praxis aus vielen Schulen und Stätten der nachschulischen Betreuung fußläufig zu erreichen ist.
Die verkehrsgünstige Lage ist insofern makellos, als die Therapiestätte vollständig zum ruhigen Hinterhof hin ausgerichtet ist.
Im Zentrum des Geschehens steht ein heller, ruhiger und im Sinne der Niedrigschwelligkeit zum Wohlfühlen wohnlich-gemütlich gestalteter Therapieraum à ca. 18 m².
Zudem verfügt die von mir für ausschließlich für die Lerntherapien angemietete Wohnung über eine Wartezone und helle Wohnküche mit Entspannungssessel sowie bestuhltem Südbalkon für wartende Begleitpersonen.
Verbleibt lediglich noch der Hinweise darauf, dass ein Duschbad mit WC vorhanden ist.
Die Kinder und Eltern erfreuen sich zudem daran, dass sowohl ein gut sortiertes Kinder- und Jugendbuchgeschäft, “der Legoladen” als auch eines der besten hannoverschen Eiscafés fußläufig zu erreichen sind sowie Dinge des täglichen Bedarfs in der Nähe eingekauft werden können.
Es wird sowohl ein Notebook für das symptomspezifische Training als auch ein zweites für das Berichtswesen sowie kaufmännische und bürokratische Tätigkeiten vorgehalten. Zur Gewährleistung des Datenschutzes arbeiten die Schüler/innen an einem anderen nicht vernetzten Gerät als demjenigen, auf dem Berichtswesen und kaufmännische/administrative Aufgaben bearbeitet werden.
Drucker und Kopierer sowie eine Telefonanlage mit Anrufbeantworter zählen ebenfalls zum Praxisinventar und es ist ein Internetanschluss gegeben.
Es existiert ein Aktenvernichter.
Zudem ist meine Praxis neben diversen Therapiematerialien (bspw. Marburger Rechtschreibtraining, Rechtschreibförderung nach Reuter-Liehr, Training der Pilotsprache, Blitzschnelle Worterkennung, Montessori-Material, Muggelsteine, Klex 11, Lernspiele, um nur die allerwichtigsten zu nennen), die sowohl visuelle als auch auditive Sinne ansprechen als auch haptisch erfahrbar sind, mit einem elektronischen Hörverarbeitungstrainingsgerät ausgestattet.
Der Bestand an Fachliteratur ist über die Jahre hin zu einer vielschichtigen Sammlung gewachsen und wird beständig ergänzt (s. oben Stichwort Recherche).
Um die Kinder und Jugendlichen mit Früchte- und Kräutertee zu bewirten, was der entspannten Atmosphäre dienlich ist und eine Geste der Wertschätzung darstellt, werden entsprechende Utensilien vorgehalten. Den Sorgeberechtigten steht ein Kaffee-Automat zur Verfügung.